
In Deutschland werden Neuwahlen grundsätzlich abgehalten, wenn das Parlament (Bundestag) aufgelöst wird oder die reguläre Amtszeit des Bundestages endet. Hier ist der Ablauf, wie Neuwahlen in Deutschland stattfinden:
- Veranlassung der Neuwahl:
- In der Regel finden Bundestagswahlen alle vier Jahre statt. Das Grundgesetz sieht jedoch auch vor, dass Neuwahlen abgehalten werden können, wenn der Bundestag vorzeitig aufgelöst wird.
- Eine vorzeitige Auflösung kann erfolgen, wenn der Bundeskanzler in einem Vertrauensvotum (Art. 68 GG) keine Mehrheit erhält und daraufhin der Bundespräsident den Bundestag auflösen kann.
- Ein weiterer Fall ist, wenn kein Kandidat in drei Wahlgängen im Bundestag die nötige Mehrheit für das Amt des Bundeskanzlers erhält (Art. 63 GG). Auch dann kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen.
- Terminbestimmung:
- Bei regulären Wahlen wird der Termin spätestens 46 bis 48 Monate nach der letzten Bundestagswahl vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung festgelegt.
- Bei Neuwahlen nach einer Auflösung muss der Wahltermin innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages liegen.
- Vorbereitung der Wahlen:
- Die Wahlvorbereitungen beginnen mit der Festlegung der Wahlkreise und Kandidatenlisten. Die Parteien wählen ihre Direktkandidaten und erstellen die Landeslisten für die proportionalen Listenplätze.
- Alle Wahlvorschläge müssen bei den jeweiligen Landeswahlleitern eingereicht und bestätigt werden.
- Wahlkampf:
- Die Parteien führen Wahlkampagnen, um Wählerstimmen zu gewinnen. Themen, Programme und Spitzenkandidaten werden präsentiert.
- Durchführung der Wahl:
- Die Wahl findet an einem Sonntag statt. Es handelt sich um eine personalisierte Verhältniswahl: Jeder Wähler hat zwei Stimmen (Erst- und Zweitstimme).
- Die Erststimme bestimmt den Direktkandidaten des Wahlkreises.
- Die Zweitstimme entscheidet über die Zusammensetzung des Bundestags nach Parteien und ist für die Verteilung der Sitze maßgeblich.
- Ergebnisse und Mandatsverteilung:
- Nach der Auszählung der Stimmen wird die Zusammensetzung des Bundestages festgelegt. Dabei gibt es eine 5%-Hürde: Nur Parteien, die mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten oder mindestens drei Direktmandate gewinnen, ziehen in den Bundestag ein.
- Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung:
- Die Partei oder Koalition mit der Mehrheit im Bundestag wählt den Bundeskanzler.
- Falls keine Partei die absolute Mehrheit erreicht, beginnen Koalitionsverhandlungen.
- Konstituierung des neuen Bundestages:
- Der neu gewählte Bundestag tritt spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammen und beginnt seine Arbeit, einschließlich der Wahl des Bundeskanzlers.
- Amtseinführung der neuen Regierung:
- Sobald der Bundeskanzler gewählt ist und die Minister benannt und vereidigt sind, tritt die neue Regierung offiziell ihr Amt an.
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